AGB´s

Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Firma Häntschel gelten für beide Partner nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen und gelten für alle unsere Offerte und von uns angenommenen Aufträge.

Unsere Angebote erfolgen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, immer freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als abgeschlossen.

Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien aufgrund von Bestellungen, per Fax oder mündlich per Telefon, schriftlich per Post oder Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste, liegen diesen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien.

Die Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien behält sich weiters vor, Sondervereinbarungen nur schriftlich anzuerkennen. Sollten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht oder nur teilweise anerkannt werden, haben wir das Recht vom Verkauf zurückzutreten, ohne das der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

Kostenvoranschlag:

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenüberhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.

Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitung bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge:

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

Zahlungs- und Lieferbedingungen:

Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise. Alle angegebenen Preisangaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer beim Endverbraucher und exklusive Umsatzsteuer beim Unternehmer. Preisänderungen vorbehalten.

Die von der Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien gestellten Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Bei Zahlungsverzug ist die Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien darüber hinaus berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 13% des Auftragswertes, plus Porto samt 20% MWSt, sowie Mahnspesen (mind. EURO 4,00) und gegebenenfalls zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung Inkassospesen und Anwaltsspesen, zu berechnen. Außerdem können weitere Leistungen nach schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung ausgesetzt werden. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge von Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unserseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug, zu ersetzen.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien. Ein zugesagter Liefertermin gilt als angehalten, wenn die Lieferbereitschaft von uns in der vereinbarten Frist dem Käufer angezeigt wird. Es können an uns keine Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gestellt werden, wenn der von uns zugesagte Liefertermin aufgrund eines Lieferverzuges oder eines Versäumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Bei vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikation oder Auftreten sonstiger Umstände, die wir nicht beeinflussen können, wird der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben.

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

Bestellungen:

Bestellungen sind verbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung persönlich, per Fax oder mündlich per Telefon, schriftlich per Post oder Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste zu den Bedingungen dieser AGB von der Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien angenommen.

Für Bestellungen, die per e-Mail an uns gesendet werden, übernehmen wir keine Garantie und Haftung für die Übermittlung, bzw. für die Richtigkeit der mitgelieferten Daten.

Mündliche Nebenabreden oder vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis zu entrichten.

Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die von der Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien nicht zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt eine Abstandsgebühr in der Höhe des von der Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart.

Beschriftung, Entwürfe und Designs:Unsere Ideen, Entwürfe und Designs genießen urheberrechtlichen Schutz. Das Urheberrecht liegt bei uns, Fa. Häntschel. Das Nutzungsrecht unserer Entwürfe geht bei Auftragserteilung entsprechend der Vereinbarung an den Auftraggeber. Kommt aus welchen Gründen auch immer kein Auftrag oder Abnahme zustande, verbleiben die Entwürfe und Ideen bei uns und dürfen vom Besteller nicht weiterverwendet oder als Grundlage weiterer Entwürfe verwendet werden. Entwicklungs,- und Entwurfskosten werden in jeden Fall aufgrund der benötigten Arbeitszeit verrechnet.

Transport und Gefahrtragung:

Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.

Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt,

entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von Euro 36,- pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder

nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt eine Konventionalstrafe von 20% des Rechnungsbetrages.

Gewährleistung und Haftung:

Die Ware, Leistungen wie (Scheibenfolien, Beschriftungen, Werbegrafik, Spezial-Klebefolien sowie Dienstleistungen ), ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware (Leistungen) als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängel, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer (Auftraggeber) nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer (Auftragnehmer) vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Die Behebung kann nach unserer Wahl, jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sache in angemessener Frist, erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Schadenersatz:

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

Produkthaftung:

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetz:

"Kunden oder Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegeben Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Für Verbraucherkunden aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß, bereits innerhalb der Rücktrittsfrist, begonnen wird."

Verknüpfung von unserer Homepage (ECG)

Die Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien übernimmt keine Haftung für Inhalte von externen Seiten und elektronischen Mitteilungen, die von unserer Homepage verlinkt sind.

Datenschutz:

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma Häntschel – Sonnenschutzfolien im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten (Kundendaten) speichert und ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber weiterverwendet. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.  An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Teil unwirksam, gilt § 139 BGB nicht. Hier ist schon per Gesetz eine Weitergeltung des Restvertrages vorgesehen (§ 306 BGB). An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Einer salvatorischer Klausel bedarf es deshalb nicht. Regelungen zur ergänzenden Vertragsauslegung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind häufig wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 307 Absatz 1 Satz 2 BGB) unwirksam.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Als Erfüllungsort gilt bei Lieferung ab Werk, bei Lieferung ab unserem Lager und für Zahlungen, Häntschel – Sonnenschutzfolien, A-6380 St. Johann in Tirol, Salzburger Str.31 .

Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Kitzbühel

Fassung vom 13. Mai 2005 .

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Urheberrecht - Copyright:

Sämtliche Texte, Grafiken, Bilder und Layouts sind urheberrechtlich geschützt. Es gelten die gesetzlichen Copyright - Bestimmungen. Änderungen sind nicht gestattet. Die Verwertung oder die elektronische Verarbeitung von Inhalten jeglicher Art sind ohne schriftliche Genehmigung von Häntschel nicht gestattet.

Logos und Marken Dritter bleiben in deren Eigentum, hierfür gelten ausdrücklich deren Bestimmungen.

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